Schlagwort: arglist

  • Unbefugtes Führen eines Doktortitels ist kein Kündigungsgrund

    Ein Arbeitgeber kann nicht in jedem Fall einem Mitarbeiter kündigen, der einen Doktortitel geführt hatte, ohne dass dieser hierzu befugt war. Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine arglistige Täuschung vorgelegen hat. Das Landesarbeitsgerircht Düsseldorf hatte in folgendem Fall zu entscheiden:

  • Schrottimmobilie

    Weil die Käuferin einer so genannten «Schrottimmobilie» im Zusammenhang mit einem so genannten Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag arglistig über die Höhe der Vertriebsprovisionen getäuscht worden ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass ihr Schadenersatz zusteht.

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