Schlagwort: Amtsgericht München

  • Müll beim Nachbarn abladen ist eine Eigentumsbeeinträchtigung

    Der Eigentümer einer Sache hat einen Anspruch auf Unterlassung von Beeinträchtigungen. Eine Beeinträchtigung liegt dabei auch dann vor, wenn die Substanz der Sache nicht geschädigt wird. Auch das Abladen von Müll auf einem Grundstück ist daher eine Eigentumsbeeinträchtigung. Dies entschied das Amtsgericht München.

  • Verjährung von Arztrechnungen

    Das Amtsgericht München, Urteil vom 28.09.2010, 213 C 18634/10 entschied, dass die Verjährung einer Forderung eines Arztes auf Honorar nicht mit dem Tag der Behandlung beginnt, sondern erst mit der Erteilung der Gebührenrechnung die Verjährungsfrist in Gang gesetzt wird. Es stellte dazu fest, dass die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs eines Arztes