
Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck
„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.
Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.
Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.
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Rechtsprechung des BGHs zum Geschiedenenunterhalt nichtig
Durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 11.2.2011 werden Unterhaltsansprüche Geschiedener vom früheren Partner gestärkt. Der Maßstab für den Unterhalt müsse unabhängig davon bestimmt werden, ob der unterhaltspflichtige Partner erneut geheiratet hat. Entscheidend seien die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung, heißt es in dem Beschluss.
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Verwertungskündigung – nicht nur bei Abriss
Der Bundesgerichtshof hat ( Urteil vom 9. Februar 2011 – VIII ZR 155/10 ) entschieden, das im Falle des Abrisses des Gebäudes ein berechtiger Anspruch des Vermieters auf Räumung besteht. Dieser Rechtsanspruch ist stets dann gegeben wenn die geplanten Maßnahmen eine angemessene
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Anzahl der Haltung von Hunden kann begrenzt werden
Eine Bauaufsichtsbehörde hat von einem Hauseigentümer verlangt die Anzahl seiner Hunde auf VIER zu reduzieren. Hierüber hatte das Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheiden und der Verwaltung Recht gegeben. Eine übermäßige Haltung von Hunden in einem Wohngebiet stelle eine Nutzungsänderung dar.
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Private Krankenversicherung auch bei Hartz IV
Ein Hartz IV-Empfänger, der privat krankenversichert ist, hat einen Anspruch darauf, dass der Grundsicherungsträger die Versicherungsbeiträge in voller Höhe übernimmt. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) zugunsten eines Hilfeempfängers entschieden,
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Brautgeld
Das OLG Hamm hatte zu entscheiden, ob ein von der Familie des Bräutigams an den Vater der Braut gezahltes sogenanntes Brautgeld zurückgezahlt werden muss. Die Beteiligten sind Angehörige des yezidischen Glaubens (kurdische Volksgruppe).
Beate Scheuten Brodbeck
Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.
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