Zum 01.01.2009 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft

OLG Düsseldorf – Pressemitteilung vom 08.12.2008

Eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld ändern werden.

Mehr Kindergeld, höhere Kinderfreibeträge und stärkere Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen sind die Kernpunkte des Gesetzes zur Familienförderung (Familienleistungsgesetz), vom 18.12.2008

Das Gesetz zur Familienförderung sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor:

Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge
Ab dem 01.01.2009 soll das Kindergeld steigen: für das erste und das zweite Kind um jeweils 10 € von 154 € auf 164 €, für das dritte Kind um 16 € von 154 € auf 170 €. Für das vierte Kind und weitere Kinder hebt die Bundesregierung das Kindergeld um je 16 € von 179 € auf 195 € monatlich an.
Ab 01.01.2009 soll auch der Freibetrag für jedes Kind von 3.648 € um 216 € auf 3.864 € steigen. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag gelten somit künftig Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6.024 € (vorher 5.808 €).
Hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler sollen ab 2009 eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf in Höhe von 100 € erhalten. Dies gibt es bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Schuljahresbeginn.

Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen
Änderungen gibt es auch für Hilfen im Haushalt. Das betrifft sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Haushalt, beauftragte Dienstleistungsunternehmen (zum Beispiel Hausreinigung oder Gartenarbeiten) sowie die Betreuung und Pflege von Familienangehörigen.
Bisher lag die Förderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen im Haushalt bei maximal 2.400 €, bei haushaltsnahen Dienstleistungen bei maximal 600 € und bei Pflegeleistungen zusätzlich bei maximal 600 €.
Jetzt werden die drei Dienstleistungsarten zusammengefasst und es gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag: Künftig können bis zu 20.000 € bei der Steuererklärung angegeben werden. 20 %, also maximal 4.000 €, werden dann erstattet. Handwerkerarbeiten bleiben wie bisher absetzbar. 20 % von 3.000 € maximal (keine Materialkosten), also 600 €, erstattet das Finanzamt.

Link zur neuen Düsseldorfer Tabelle


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