Führerschein-Tourismus

Gegen den Führerschein-Tourismus: Autofahrer, die infolge verkehrswidrigen Verhaltens ihre Fahrlizenz verlieren, sollen das Fahrverbot nicht länger durch „Führerschein-Tourismus“ ins Ausland unterlaufen können. Vom 19. Januar an sind Fahrerlaubnisse, die ungeachtet des Führerschein- Entzugs oft in Osteuropa ausgestellt wurden, nach EU-Recht verboten.


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