Schlagwort: Verkehrsmittel

  • Einkaufswagen ist kein Verkehrsmittel

    Wurde durch einen Einkaufswagen ein Schaden an einem Fahrzeug verursacht, so begeht der Einkaufswagennutzer keine Fahrerflucht, wenn er den Ort des Zusammensstoßes verläßt. So hat das Landgericht Düsseldorf ( 29 NW 3/11 ) den „Flüchtigen“ nicht bestraft, da dieses Handeln keine Straftat iSd. § 142 StGB darstellt.