Schlagwort: Zustimmungseklärung

  • Erbfall im laufenden Scheidungsverfahren

    Verstirbt ein Ehegatte im Scheidungsverfahren, so erbt der überlebende Ehegatte nur dann, wenn die Zustimmung zur Scheidung noch nicht erklärt wurde. Die Zustimmung des Erblassers zum Scheidungsantrag seines Ehegatten ist eine Verfahrenshandlung. Die Scheidung muß daher bereits vor dem Gericht rechtshängig sein

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