Schlagwort: zugrundeliegende Tatsachen

  • Verurteilung kein Kündigungsgrund

    Eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung eines Arbeitnehmers ist ohne die Berücksichtigung des zugrunde liegenden Tatgeschehens kein wichtiger Kündigungsgrund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB. Der Kläger ist seit 2008 bei der Beklagten tätig. Im April und August 2012 sowie Januar 2013 forderte diese den Kläger auf, ein erweitertes Führungszeugnis

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