Schlagwort: Wohngebäude

  • Zerstörtes PARKETT

    Verbleibt auch nach Reparatur einer Sache, wie hier einem Parkett, eine nicht hinnehmbare optische Beeinträchtigung, liegt eine Zerstörung dieser Sache vor, nicht nur eine Beschädigung. Enthält die Wohngebäudeversicherung für den Fall der Zerstörung den Anspruch auf Ersatz des Neuwertes, bleibt auch außer Betracht, dass das Parkett schon 30 Jahre alt ist.