Schlagwort: Vorrang eines Elternteils
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Folgenabwägung bei Kindeswohl
Führen die Kriterien zur Konkretisierung des Kindeswohls – Kontinuität der Erziehung, Förderung der Entwicklung eines Kindes, Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille zu keinem eindeutigen Vorrang eines Elternteils, kann im einstweiligen Anordnungsverfahren die Entscheidung