Schlagwort: Vordermann

  • Wer abrupt bremst trägt Teilschuld

    Bremst der Vordermann, so muß er seinen Hintermann warnen. Damit hatte ein Lkw-Fahrer nicht gerechnet: Der vor ihm fahrende Transporter verringerte abrupt und ohne erkennbaren Grund seine Geschwindigkeit, so dass es zum Auffahrunfall kam. Der Langsamfahrer verwies auf einen plötzlich aufgetretenen Defekt am Fahrzeug