Wer abrupt bremst trägt Teilschuld

gemalde-4Bremst der Vordermann, so muß er seinen Hintermann warnen. Damit hatte ein Lkw-Fahrer nicht gerechnet: Der vor ihm fahrende Transporter verringerte abrupt und ohne erkennbaren Grund seine Geschwindigkeit, so dass es zum Auffahrunfall kam. Der Langsamfahrer verwies auf einen plötzlich aufgetretenen Defekt am Fahrzeug und verlangte Schadenersatz mit der Devise „Wer auffährt, hat Schuld“. Grundsätzlich, so das Oberlandesgericht Oldenburg, trifft den Auffahrenden zwar die größere Schuld am Unfallhergang. Der vorweg Fahrende habe sich aber in diesem Fall nicht wie ein Idealfahrer verhalten. Da es für ihn technisch problemlos möglich gewesen sei, den Wagen auf den Seitenstreifen zu lenken und den nachfolgenden Verkehr durch das Einschalten der Blinkanlage zu warnen, träfe ihn zumindest eine Teilschuld. (OLG Oldenburg, 4 U 16/11)


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