Schlagwort: Verwirkung
-
Kindesunterhalt kann verwirken
Auch titulierte Ansprüche auf Kindesunterhalt unterliegen der Verwirkung, wenn sie längere Zeit nicht geltend gemacht werden
-
Bei unberechtigten Mißbrauchsvorwürfen verwirkt der Unterhaltsanspruch
Der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten kann verwirkt sein, wenn er dem unterhaltsverpflichteten Ehegatten über Jahre wiederholt zu Unrecht sexuellen Missbrauch vorwirft
-
BGH: Kinder haften für ihre Eltern
Der BGH-Urteil ( Urt. v. 12.2.2014 ) entschied, dass erwachsene Kinder für die Heimkosten ihrer Eltern aufkommen müssen.
-
Rückständiger Kindesunterhalt kann verwirken
Die Annahme der Verwirkung – hier: rückständigen Kindesunterhalts – setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (sog. Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte
-
Unterhaltsvollstreckung kann rechtsmißbräuchlich sein
Fordert eine inzwischen 23jährige Tochter ihren Vater, gegen den sie bereits acht Jahre vorher einen Unterhaltstitel hatte erwirken lassen, per Zwangsvollstreckung zur Zahlung auf, so muss sie sich entgegen halten lassen, dass der größte Teil ihrer Forderung bereits verwirkt ist. Ihr Anspruch wurde nur für das letzte Jahr,