Schlagwort: Versorgung

  • MIETER ohne STROM

    Ist ein Mietverhältnis beendet so darf der Vermieter die Versorgung der Mietwohnung mit Strom, Heizung und Wasser einstellen. Dies gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) zumindest dann, wenn der Vermieter vom Mieter für die Versorgungsleistungen kein Entgelt erhält und ihm durch die weitere Belieferung ein Schaden droht.