Schlagwort: verfassungsrechtlich

  • Auch getrennt lebende Eltern geniessen das Haftungsprivileg

    Grundsätzlich gibt es für Eltern das so genannte Haftungsprivileg, wonach die Eltern – wird ihr Kind durch ihr Versäumnis verletzt – nicht haften müssen, solange sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. In einem Fall vor dem Bundesverfassungsgericht ging es um die Frage, ob dieses Privileg auch für getrennt lebende Eltern gelte.