Schlagwort: Urteil des Landgerichts Aachen vom 07.07.2017 – 8 O 12/16
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Händler muß Dieselfahrzeug zurücknehmen und den Schaden erstatten
Im Abgasskandal hat das OLG Köln rechtskräftig festgestellt, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muß und den Mehrwert für nachträglich h eingebautes Navigationsgerät erstatten.