Schlagwort: Unterhaltsbegrenzung

  • Abänderung eines Unterhaltsvergleich möglich

    Der BGH entschied unter dem 25.11.2009 – XII ZR 8/08, das die Abänderbarkeit wegen Änderung der Geschäftsgrundlage ( für diesen Unterhaltsvergleich ) durch geänderte tatsächliche Verhältnisse seit dem Vertragsschluss oder durch Änderung der Gesetze oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung nicht ausgeschlossen ist.