Schlagwort: Teppichboden

  • Teppichboden unterliegt nicht der Schönheitsreparaturklausel

    Der Vermieter hat selbst die Kosten für einen Austausch des von ihm eingebrachten Teppichboden zu übernehmen, wenn der Teppichboden so verschlissen ist, dass er nicht mehr gereinigt werden kann. Die Kl. mieteten von dem Bekl. eine nicht preisgebundene Wohnung, die mit Teppichböden ausgestattet ist.