Schlagwort: streitiges Verfahren

  • Auslandsmahnbescheid auch bei Unterhaltsschuldnern

    Heute ist es keine Besonderheit mehr, nicht nur im eigenen Land Geschäfte zu machen, sondern auch über die Grenzen hinaus. Für notleidende Geschäfte oder Unterhaltsschulden ist unter bestimmten Voraussetzungen ein gerichtliches Mahnverfahren möglich. Folgende Fälle für das deutsche grenzüberschreitende Mahnverfahren bestehen: