Schlagwort: strafbewehr

  • Erschleichen einer Domain – verbotene Eigenmacht

    Durch Beschluß hatte das Amtsgericht unter dem 16.7.2012 entschieden, dass derjenige, der sich widerrechtlich die Zugangsdaten und Passwörter einer Domain verschafft, diese unverzüglich und strafbewehrt herauszugeben hat. Die Antragsgegnerin hatte die Domain auf Ihren eigenen Namen eintragen lassen,