Schlagwort: soziale Herkunft

  • Sorgerechtsentzug bei fehlender Mitwirkung

    Das Oberlandesgericht Köln ( Urt. v. 11.10.2010 – 4 UF 130/10 ) hat über den Entzug der elterlichen Sorge bei unterlassener Mitwirkung in wesentlichen Sorgerechtsentscheidungen entschieden. So kann der betreffende Elternteil sein Sorgerecht u.a. verwirken, wenn sich das Zerwürfnis der Kindeseltern negativ auf die Kindesentwicklung auswirkt.