Schlagwort: Sorgfaltspflichtverletzung

  • Mindestabstand zum Reiter 1,5m

    Die Tochter der Klägerin ritt mit ihrem Pony auf der rechten Seite eines Weges, bei welchem es sich um eine einspurige Fahrbahn mit Randstreifen auf beiden Seiten handelt.

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