Schlagwort: sicherer Arbeitsplatz
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Unmögliches kann vom Unterhaltspflichtigem nicht verlangt werden
Der Unterhaltsverpflichtete ist zur Gewährung des Mindestunterhaltes gegenüber Minderjährigen verpflichtet alle zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen. Dem Unterhaltspflichtigen sind fiktive Einkünfte zuzurechnen, wenn er es an Erwerbsbemühungen fehlen läßt.