Schlagwort: Schönheitsreparaturklausel
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BGH kippt Schönheitsreparaturklausel
Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen geändert.
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Teppichboden unterliegt nicht der Schönheitsreparaturklausel
Der Vermieter hat selbst die Kosten für einen Austausch des von ihm eingebrachten Teppichboden zu übernehmen, wenn der Teppichboden so verschlissen ist, dass er nicht mehr gereinigt werden kann. Die Kl. mieteten von dem Bekl. eine nicht preisgebundene Wohnung, die mit Teppichböden ausgestattet ist.
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Erstattungsansprüche des Mieters verjähren ebenfalls in 6 Monaten
Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 4.5.2011 über die Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel zu urteilen. Der Mieter hatte die vertragliche Schönheitsreparatur aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel