Schlagwort: Schhutz für den Mitarbeiter

  • Fristlose Kündigung bei sexueller Belästigung

    Das BAG hatte sich mit dem Thema sexuller Belästigung am Arbeitsplatz zu befassen und bestätigte, dass der Arbeitgeber dem Arbeitgeber deswegen fristlos nach erfolgter Abmahnung kündigen kann. Einer Kollegin fasste der an den Po, eine andere Mitarbeiterin bedrängte er mit Anzüglichkeiten.

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