Schlagwort: Schätzung
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„wahrer“ Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem vollen mutmaßlichem Hauptsachestreitwert. Maßgeblicher Zeitpunkt
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Ehebedingter Nachteil des Unterhaltsberichtigten und Befristung
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 20.10.2010 eine Grundsatzentscheidung zur Befristung des nachehelichen Unterhaltes getroffen. In einer sehr instruktiven Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Befristung von nachehelichem Ehegattenunterhalt hat der dem OLG Frankfurt a.M. lehrbuchmäßig den Ablauf der Unterhaltsprüfung vorgegeben.