Schlagwort: Schadenersatz

  • Autokauf: Aufklärung durch den Verkäufer

    Der Verkäufer muss den Käufer über seinen Zwischenhändler aufklären. Hat der Verkäufer eines gebrauchten Pkws das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kfz-Brief eingetragenen «fliegenden Zwischenhändler» erworben, muss er den Käufer darüber aufklären. Ansonsten könne er dem Käufer wegen Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht zum Schadenersatz verpflichtet sein, so der Bundesgerichtshof.

  • Die Bahn zahlt