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  • Zustellung per Boten durch Einlegung in den Hausbriefkasten

    Das LAG Köln hat durch Urteil vom 17.9.2010 über den Zugang einer schriftlichen Willenserklärung ( Kündigungsschreiben ) durch Einwurf eines Boten in den Hausbriefkasten des Empfängers ( Arbeitnehmer ) entschieden, dass diese Zustellung nicht mehr Tag des Einwurfs wirksam wird, sondern erst am Folgetag. Dies gilt dann wenn der Einwurf in den Hausbriefkasten nach 16.00…