Schlagwort: Nebenkosten

  • Erstattung des Guthabens an den Mieter ist kein Schuldanerkenntnis

    Die vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter ist kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, und macht damit eine fehlerhafte Abrechnung nicht verbindlich. Das hat der Bundesgerichtshof am 12.1.2011 entschieden.

  • MIETER ohne STROM

    Ist ein Mietverhältnis beendet so darf der Vermieter die Versorgung der Mietwohnung mit Strom, Heizung und Wasser einstellen. Dies gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) zumindest dann, wenn der Vermieter vom Mieter für die Versorgungsleistungen kein Entgelt erhält und ihm durch die weitere Belieferung ein Schaden droht.