Schlagwort: Nachbar
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Müll beim Nachbarn abladen ist eine Eigentumsbeeinträchtigung
Der Eigentümer einer Sache hat einen Anspruch auf Unterlassung von Beeinträchtigungen. Eine Beeinträchtigung liegt dabei auch dann vor, wenn die Substanz der Sache nicht geschädigt wird. Auch das Abladen von Müll auf einem Grundstück ist daher eine Eigentumsbeeinträchtigung. Dies entschied das Amtsgericht München.