Schlagwort: Mißbrauch

  • Bank muss bei Kreditkarten Mißbrauch zahlen

    Widerruft ein Bankkunde Geldüberweisungen, weil er die dieser Abbuchung zugrunde liegenden Kreditkartengeschäfte bestreitet, muss die Bank, die die Abbuchungen zu verantworten hat, entweder beweisen, dass die Kreditkartengeschäfte von dem Kunden getätigt wurden oder dass er für den Missbrauch der Kreditkarte verantwortlich ist. Kann sie dies nicht, muss sie dem Kunden den abgebuchten Geldbetrag erstatten.

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