Schlagwort: laufender Bedarf

  • Unterhaltsvollstreckung kann rechtsmißbräuchlich sein

    Fordert eine inzwischen 23jährige Tochter ihren Vater, gegen den sie bereits acht Jahre vorher einen Unterhaltstitel hatte erwirken lassen, per Zwangsvollstreckung zur Zahlung auf, so muss sie sich entgegen halten lassen, dass der größte Teil ihrer Forderung bereits verwirkt ist. Ihr Anspruch wurde nur für das letzte Jahr,