Schlagwort: Lärmschutz
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Mietmängel verjähren nie! Vermieter muß auch nach 50 Jahren Mietdauer Mängel beseitigen.
Der Bundesgerichtshof wieder einmal ein sehr mieterfreundliches Urteile gesprochen. Nach der jüngsten Entscheidung müssen Vermieter ihre Wohnungen ständig instand halten. Eine Mieterin wohnte seit 50 Jahren in der Wohnung und dennoch muß nun der Vermieter für ausreichenden Lärmschutz sorgen.