Schlagwort: LAG Hessen

  • Lohnfortzahlung bei schuldhafter Verletzung

    Der Anspruch auf Lohnfortzahlung enfällt nur nach grober Fahlässigkeit.Krank oder verletzt ist niemand gerne. Der Betroffene darf seine Arbeitsunfähigkeit dabei zwar nicht selbst verschuldet haben. Für dieses Verschulden gilt allerdings ein anderer Maßstab als im allgemeinen Zivilrecht nach dem BGB.