Schlagwort: Kündigungsschutz
-
Kündigung wegen Schwangerschaft ist diskriminierend
Wird unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz einer schwangeren Arbeitnehmerin eine Kündigung erklärt, stellt dies eine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar und kann einen Anspruch auf Entschädigung auslösen. Die Klägerin sieht sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Im Kleinbetrieb ihrer Arbeitgeberin
-
Kurzzeitpflege
„Ich bin dann mal weg!“ Was Hape Kerkeling in seinem Buch so treffend unterhaltend beschrieben hat, so muss auch ein Arbeitgeber damit rechnen diesen Satz zu hören. Nicht dass der Mitarbeiter bezahlt den rechten Weg zur Erleuchtung erwandern darf, aber er kann sich bis zu 10 Tagen für eine Kurzzeitpflege bezahlt freinehmen!