Schlagwort: Kontinuität der Erziehung

  • Folgenabwägung bei Kindeswohl

    Führen die Kriterien zur Konkretisierung des Kindeswohls – Kontinuität der Erziehung, Förderung der Entwicklung eines Kindes, Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille zu keinem eindeutigen Vorrang eines Elternteils, kann im einstweiligen Anordnungsverfahren die Entscheidung

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