Schlagwort: italienisches Recht

  • Scheidung nach italienischem Recht

    Das OLG Stuttgart hatte über die Anwendbarkeit des italienischen Scheidungsrechts zu entscheiden. Vorausgegangen war eine Trennung von Tisch und Bett nach italienischem Recht über die bereits vor dem 21.06.2012 entschieden wurde. In diesem Fall findet auf den nach diesem Datum beim Familiengericht eingereichten Scheidungsantrag gemäß Art. 9 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1259/10 vom 20.12.2010

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