Schlagwort: Haftung
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Verkehrssicherungsplicht bei Glätte
In der Regel muss zwischen 7:00 Uhr (sonn- und feiertags: 9:00 Uhr) und 20:00 Uhr gestreut werden!
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Skiunfall – wer haftet?
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Pistenbetreiber, da dieser eine Gefahrenlage schafft, wenn er ein Gelände für den Wintersport eröffnet. Um einer Haftung auf Schadensersatz zu entgehen, müssen Betreiber geeignete Maßnahmen gegen mögliche Gefahreintritte ergreifen bzw. ausreichend davor warnen. Quelle: Anwalt.de
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Haftung trotz Gewährleistungsausschluß