Haftung trotz Gewährleistungsausschluß

Mängel müssen ausdrücklich erwähnt sein. Wurden Mängel verschwiegen, so haftet der Verkäufer.

Das Amtsgericht Menden entschied in einem Urteil vom 27. Dezember 2005 (Aktenzeichen 4 C 337/05), dass der vereinbarte Ausschluss der Haftung dann ungültig ist, wenn die Beschreibung des Produktes Fehler aufweist. In dem Fall ging es um ein Autoradio, das laut Beschreibung ein weißes Display hatte, tatsächlich aber ein blaues besaß. Da der Käufer bei eBay in besonderem Maße von der Beschreibung eines Artikels abhängig sei, müsse diese auch korrekt sein.


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