Schlagwort: grob

  • Versagung nachehelichen Unterhalts

    Ein nachehelicher Unterhaltsanspruch kann einer Geschiedenen wegen grober Unbilligkeit versagt werden, wenn sie mit einem neuen Partner eine verfestigte Lebensgemeinschaft führt. Dies kann bei einer seit fünf Jahren bestehenden, öffentlich gelebten Beziehung

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