Schlagwort: gewöhnlichen Aufenthalt
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Kindesunterhalt nach dem Haager Unterhaltsabkommen 2007
Die Möglichkeiten des unterhaltberechtigen Kindes haben sich mit der Ratifizierung des Haager Unterhaltsabkommen 2007 nachhaltig verbessert. Der Unterhaltsberechtigte kann sowohl im seinem Heimatland klagen, aber auch am Gerichtsort des Unterhaltspflichtigen.