Schlagwort: Gesamtbetrachtung
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Mietvertrag: Streiten Eheleute kann eine „sonstige Familiensache“ vorliegen
Der BGH stellt klar, daß auch eine Streitigkeit aus Mietverträgen eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, denn das Tatbestandsmerkmal im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung ist weit auszulegen. Entgegen der bisherigen Rechtsauffassung