Schlagwort: Gebührenordnung für Ärzte

  • Verjährung von Arztrechnungen

    Das Amtsgericht München, Urteil vom 28.09.2010, 213 C 18634/10 entschied, dass die Verjährung einer Forderung eines Arztes auf Honorar nicht mit dem Tag der Behandlung beginnt, sondern erst mit der Erteilung der Gebührenrechnung die Verjährungsfrist in Gang gesetzt wird. Es stellte dazu fest, dass die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs eines Arztes