Schlagwort: Führen eines Doktortitels
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Unbefugtes Führen eines Doktortitels ist kein Kündigungsgrund
Ein Arbeitgeber kann nicht in jedem Fall einem Mitarbeiter kündigen, der einen Doktortitel geführt hatte, ohne dass dieser hierzu befugt war. Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine arglistige Täuschung vorgelegen hat. Das Landesarbeitsgerircht Düsseldorf hatte in folgendem Fall zu entscheiden: