Schlagwort: Entwicklung des Kindes

  • Folgenabwägung bei Kindeswohl

    Führen die Kriterien zur Konkretisierung des Kindeswohls – Kontinuität der Erziehung, Förderung der Entwicklung eines Kindes, Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille zu keinem eindeutigen Vorrang eines Elternteils, kann im einstweiligen Anordnungsverfahren die Entscheidung