Schlagwort: Emissionen

  • Keine Mietminderung bei Schiffsverkehr

    Wer sehenden Auges eine Wohnung am Rhein mietet, muss nicht nur mir Schiffen rechnen, sondern auch dass Sie Signale geben und Anlegemanöver fahren. Ein Mieter darf die Miete mindern, wenn er einen Mangel feststellt, den er bei Vertragsschluss nicht erkennen konnte und der vom Vermieter nicht behoben wird.