Schlagwort: Ehegatten

  • Internationales Scheidungsrecht – Rom III

    Wahlrecht bei der Scheidung. Die EU hat am 20.12.2010 die VO zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung anwendbaren Rechts – ROM III VO – verabschiedet. Rom III ist in der BRD unmittelbar anzuwenden und verdrängt somit das bis dahin geltende nationale Recht. Die Rom III-VO stärkt die Wahlmöglichkeiten der Ehegatten

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