Schlagwort: Dreiteilungsmethode

  • Nachehelicher Unterhalt

    Für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen Ehefrau ist nur auf deren Einkommensverhältnisse sowie auf die des Unterhaltspflichtigen abzustellen (§ 1578 BGB). Die zweite Ehefrau ist nicht im Wege der Dreiteilung in die Bedarfsermittlung aufzunehmen.

  • Rechtsprechung des BGHs zum Geschiedenenunterhalt nichtig

    Durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 11.2.2011 werden Unterhaltsansprüche Geschiedener vom früheren Partner gestärkt. Der Maßstab für den Unterhalt müsse unabhängig davon bestimmt werden, ob der unterhaltspflichtige Partner erneut geheiratet hat. Entscheidend seien die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung, heißt es in dem Beschluss.