Schlagwort: Divergenzfall

  • Teppichboden unterliegt nicht der Schönheitsreparaturklausel

    Der Vermieter hat selbst die Kosten für einen Austausch des von ihm eingebrachten Teppichboden zu übernehmen, wenn der Teppichboden so verschlissen ist, dass er nicht mehr gereinigt werden kann. Die Kl. mieteten von dem Bekl. eine nicht preisgebundene Wohnung, die mit Teppichböden ausgestattet ist.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. mehr Informationen.

The cookie settings on this website are set to "allow cookies" to give you the best browsing experience possible. If you continue to use this website without changing your cookie settings or you click "Accept" below then you are consenting to this.

Close