Schlagwort: BUNDESGERICHTSHOF. URTEIL vom 23.7.2019 – VI ZR 307/18
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Rechtsschutzversicherer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Verzugszinsen
Ein Anwalt muss der Rechtsschutzversicherung keine Verzugszinsen zahlen, weil er Vorschüsse versehentlich an den Mandanten ausgezahlt hat.